MOON CAMPER Anmietbedingungen

Unsere Anmietbedingungen

Stand: April 2022

Berechtigte Fahrer/Mindestalter/Führerschein

Das Mindestalter für Mieter und Fahrer beträgt 21 Jahre. Der Mieter bzw. berechtigte Fahrer muss seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Für Fahrzeuge über 3,5 t beträgt das Mindestalter 25 Jahre, und mindestens drei Jahre Führerscheinbesitz. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den bei Anmietung genannten Personen geführt werden. Die Führerscheine des Mieters und sämtlicher weiterer Fahrer sind bei der Anmietung vorzulegen.

Preise

Der Mietpreis setzt sich zusammen aus dem Basismietpreis und einer bei jeder Anmietung anfallenden Servicepauschale. Die Preise sind inkl. MwSt. sowie Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung (mit 1.500,– € Selbstbeteiligung pro Schadensfall). Insbesondere Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren als auch Bußgelder sowie sonstige Strafgebühren gehen zulasten des Mieters. Die Berechnung des Mietpreises erfolgt nächteweise. Einwegmieten oder die Rückgabe bei einer anderen Station sind nicht möglich.

Servicepauschale

Die Servicepauschale in Höhe von 145,– € wird einmal pro Miete erhoben. Diese Pauschale enthält die Kosten für die Übergabe des Fahrzeugs und die ausführliche Einweisung des Mieters in die Handhabung des Fahrzeugs sowie die Rücknahme nach Beendigung der Miete. Außerdem enthält die Pauschale die Kosten für eine Propangasfüllung (eine Flasche), die Grundausstattung mit WC-Chemikalien, die Mobilitätsgarantie von Fiat (falls verfügbar und gültig) und die Außenreinigung.

Kaution

Der Mieter zahlt an den Vermieter eine Kaution in Höhe von 1.500,– €. Die Kaution muss bei Übernahme des Mietfahrzeugs in Bar, EC oder per Kreditkarte (abhängig von der Mietstation) hinterlegt werden.

Kilometer

Ab 15 Nächten Mietdauer ist die Anzahl der Kilometer unbegrenzt. Bei einer Mietdauer von unter 15 Nächten sind 300 km pro Nacht inklusive, jeder extra Kilometer wird mit 0,38 € berechnet.

Mindestmietdauer

Die Mindestmietdauer beträgt 6 Nächte, in den Sommerferien von Berlin mindestens 14 Nächte. Kürzere Mietdauern sind im Rahmen unserer Last Minute sowie in Absprache mit uns möglich.

Fahrzeugübernahme und -Rücknahme

Das angemietete Fahrzeug wird dem Mieter gereinigt, vollgetankt und in vertragsgemäßem Zustand übergeben. Der Fahrzeugzustand wird bei Übergabe und Rücknahme durch ein Übergabeprotokoll dokumentiert, das sowohl vom Mieter als auch Vermieter zu unterzeichnen ist. Die Übernahme und Rückgabe erfolgt in der Regel von Montag bis Freitag während der üblichen Geschäftszeiten des Vermieters. Es gilt die im Mietvertrag angegebene Uhrzeit. An Samstagen; Sonn- und Feiertagen erfolgen Übergaben und Rücknahmen nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 29,– €. Die Fahrzeuge werden vollgetankt übergeben und müssen vollgetankt zurückgegeben werden. Ansonsten fallen Kosten für das vollständige Befüllen des Tanks in Höhe von 2,20 € pro Liter an. Für zurückgelassene Gegenstände des Mieters nach der Fahrzeugrücknahme übernimmt der Vermieter keine Aufbewahrungsfrist und ist berechtigt, diese zu entsorgen. Der Mieter wird über das Auffinden von Gegenständen informiert und erhält einen ausreichenden Zeitraum zur Abholung der Gegenstände.

Reinigung

Das Fahrzeug wird gereinigt übergeben, bei Rückgabe muss das Fahrzeug innen einwandfrei vom Mieter gereinigt worden sein. Wird das Fahrzeug ungenügend gereinigt zurückgegeben, fallen folgende Reinigungskosten an:

  • Innenreinigung: 150,– €
  • Toilettenreinigung: 160,– €

Stornierungsbedingungen

Möchte der Mieter seine Buchung stornieren, so beträgt die mindestens vom Mieter an den Vermieter zu bezahlende Stornogebühr 200,– €.

Im Übrigen kann er wie folgt stornieren:

  • Stornierung bis zu 61 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 20 % des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter
  • Stornierung 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 40 % des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter
  • Stornierung 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 80 % des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter
  • weniger als 15 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 90 % des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter

Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten kann sich der Mieter durch eine Reiserücktrittskostenversicherung zu deren Bedingungen schützen. Das vertragliche Recht zur Stornierung besteht nicht, wenn der Mieter ein Sonderangebot, insbesondere sogenannte Schnuppertouren, gebucht hat.

Informationspflicht bei Eintreten einer Beschädigung am bzw. im Fahrzeug

Im Falle einer Beschädigung am bzw. im Fahrzeug während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter zeitnah über den Sachverhalt zu informieren und Auskunft sowie Bildmaterial der Beschädigung zur Verfügung zu stellen. Dies sollte bereits direkt nach Kenntnisnahme der Beschädigung während der Mietzeit stattfinden, so dass der Vermieter schon vor der Rücknahme des Fahrzeuges Vorbereitungen zur Schadensregulierung treffen kann. Auch verpflichtet sich der Mieter sämtliche notwendige Auskünfte gegenüber relevanten Dritten (insbesondere Polizei und Versicherung des Vermieters) zum Schadenshergang zu erteilen, falls der Umfang der Beschädigung dies erfordert. Der Mieter verpflichtet sich, die entsprechenden Formulare der Polizei bzw. Versicherung oder anderen relevanten Dritten wahrheitsgetreu, vollständig und kurzfristig schriftlich zur Verfügung zu stellen.

Auch ist der Vermieter berechtigt, eine Aufwandsentschädigung für die Bearbeitung des Schadensfalls in Höhe von 39,- € pro angefallene Stunde dem Mieter in Rechnung zu stellen. Hierfür wird der Vermieter eine Übersicht der angefallenen Arbeiten sowie die dazugehörigen Arbeitszeiten zur Verfügung stellen.

Sonstiges

Alle Fahrzeuge sind Nichtraucher-Fahrzeuge. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach Absprache und gegen Aufpreis möglich. Sollte der Mieter im Fahrzeug rauchen oder ohne die Zusage des Vermieters ein Haustier mitnehmen, ist der Vermieter berechtigt, eine Sonderendreinigung in Höhe von 150,- € einzufordern. Dieser Betrag versteht sich zzgl. einer möglichen Innenreinigung des Fahrzeuges wegen normaler Verschmutzung.